Antrag auf Gaststättenerlaubnis

 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt?

 

Scannen/Fotografieren Sie bitte folgende Dokumente:

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

- Nachweis vom Insolvenzgericht

- Miet-/Pachtvertrag /Eigentumsnachweis (Grundbucheintrag)

- Grundriss

- Ausweis/Aufenthaltstitel

- Auszug Handelsregister oder Vereinsregister

- ggf. Gesellschaftervertrag (GbR)

-> Beachte: Jeder Gesellschafter muss einen eigenen Antrag stellen!

- ggf. Baugenehmigung (bei Neuerrichtung)

- Gesundheitszeugnis (Belehrung gem. Infektionsschutzgesetz)

- Lebensmittelrechtliche Unterweisung von der IHK

 

wird benötigt und muss beantragt werden:

 

- Führungszeugnis www.fuehrungszeugnis.bund.de

- Auskunft Gewerbezentralregister t.ly/Kl6xa 

Gewerbeanmeldung

Hinweis: Wenn Sie diesen Antrag nicht am Stück ausfüllen wollen, besteht die Möglichkeit den Antrag zu speichern. Dafür klicken Sie am Ende des Seitenabschnittes auf Zwischenspeichern. Sie bekommen den Antrag per Email zugesand und können jederzeit durch klicken auf den Link diesen weiter bearbeiten.

Anmeldeverfahren

Melden Sie sich über das Bürgerkonto (ggf. registrieren Sie sich hier: BayernID) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.   

Melden Sie sich über das Mein Unternehmenskonto (ggf. registrieren Sie sich hier: MuK) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.   

Alternativ: Das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden. 

Alternativ: Das leere Formular herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen, im Anschluss per Post verschicken. 

Ihre Daten

persönliche Angaben
Angaben über die persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen). Dies muss direkt an die Behörde geschickt werden.

Ein Antrag auf Auskunft über Ihr erweitertes Führungszeugnis ist möglich unter folgendem Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht länger als 3 Monate zurück liegen.


Dies muss direkt an die Behörde geschickt werden. Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist möglich unter folgendem Link:  t.ly/Kl6xa 

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht länger als 3 Monate zurück liegen.


Antrag auf Erteilung der
Antrag wird gestellt für

Für den Antrag 1829_487_1.PDF (bamberg.de)

Angaben über den Betrieb

Beschäftigte

Betriebsstätte

Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks


Betriebsräume
Bewirtung

Bitte beachten Sie Folgendes:

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.