Meldung Einbau/Austausch und Betrieb eines Sonderwasserzählers zur Erstattung von Einleitungsgebühren

 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt?
  1. Bilder
    • Zählerstand / Zählernummer
    • Einbausituation
       
  2. Informationen
    • Einbaudatum
    • Aktives Bankkonto

 

Bitte erst die Einbauregeln lesen und bestätigen.

Anmeldeverfahren

Melden Sie sich über das Bürgerkonto (ggf. registrieren Sie sich hier: BayernID) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.   

Alternativ: Das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden. 

Alternativ: Das leere Formular herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen, im Anschluss per Post verschicken. 

Bitte senden Sie diesen Antrag per Post an

Stadt Bamberg

- Kämmereiamt -

Sachgebiet Steuern

Maximiliansplatz 3

96049 Bamberg

 

Auswahl Meldung
Ihre persönlichen Daten

Erstattung von Einleitungsgebühren für das Grundstück

Bei Meldung des Austauschs eines Sonderwasserzählers:

Information zum ausgebauten Sonderwasserzähler

Information zum ausgebauten Sonderwasserzähler

Information zum neu eingebauten Sonderwasserzähler

Bankverbindung

Durch Klick auf Senden wird der Vorgang im System angelegt. Sie erhalten per Mail an die oben von Ihnen angegebene Mailadresse die ausgefüllte Meldung im PDF-Format als Anhang.

Bitte drucken und unterschreiben Sie diese. 

Sie können die Meldung anschließend scannen oder fotografieren und dann über den der Nachricht beigefügen Link hochladen.

Alternativ senden Sie die Meldung postalisch an die angegebene Adresse.

Erst wenn die Meldung per Upload oder auf dem Postweg bei uns eingetroffen ist, wird diese bearbeitet.

Durch Klick auf [senden] wird der Vorgang im System angelegt. Sie erhalten in die Postbox des Bayern-Portals den ausgefüllten Antrag im PDF-Format.

Bitte drucken Sie diesen aus und unterschreiben ihn. 

Sie können den Antrag scannen oder fotografieren und dann über den der Nachricht beigefügen Link hochladen.

Alternativ senden Sie die Meldung postalisch an die angegebene Adresse.

Erst wenn die Meldung per Upload oder auf dem Postweg bei uns eingetroffen ist, wird diese bearbeitet.

Durch Klick auf Senden wird der Vorgang im System angelegt.

Sie erhalten in die Postbox des Bayern-Portals den ausgefüllten Antrag im PDF-Format.

Die Meldung des Sonderwasserzählers wird an die Sachbearbeitung weiter geleitet.

 

Regeln zum Einbau und Betrieb eines Sonderwasserzählers zur Erstattung von Einleitungsgebühren

Einbausituation:

richtig:

Wasserzähler richtig eingebaut

 

 

falsch:

 

Wasserzähler falsch eingebaut

 

 

  • Die Wasseruhr muss manipulationssicher sein und auf Kosten des Gebührenpflichtigen fest in die Wasserversorgungsleitung eingebaut (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) sowie unterhalten werden. Das Wasser darf nur für Hausgärten, Felder und Pflanzenkulturen und nicht für andere Verbrauchszwecke im Haushalt verwendet werden. Die abgelesene Wassermenge darf nicht in den öffentlichen Abwasserkanal der Stadt Bamberg eingeleitet werden. Wird die Wasseruhr ausgewechselt, so ist diese Änderung (Neueinbau) unverzüglich der Stadt Bamberg mitzuteilen.

 

  • Die Rückerstattung der Einleitungsgebühren erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des/der Gebührenpflichtigen 

    (§ 2 Abs. 4 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006 in der jeweils geltenden Fassung). 

 

  • Die Messeinrichtung (Sonderwasserzähler) kann jederzeit und unangemeldet durch eine/n Beauftragte/n der Stadt Bamberg überprüft werden. Werden Fehler bei der Ermittlung des Verbrauchswertes festgestellt, wird die Rückerstattung der Einleitungsgebühren von der Stadt Bamberg bis zur Klärung der Ursache ausgesetzt. Bei Missbrauch ist jeglicher Rückerstattungsanspruch verwirkt.