Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers

   

Erstattung von Einleitungsgebühren

Falls Sie Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei Abwassergebühren sparen.

 

Auf Antrag können bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, zurückerstattet werden.

 

Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist es erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen manipulationssicheren fest installierten Gartenwasserzähler (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge dem Sachgebiet Steuern melden.

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt?
  1. Bilder
    • Foto vom Zählerstand
       
  2. Informationen
    • Zählernummer
    • Zählerstand

 

Anmeldeverfahren

Melden Sie sich über das Bürgerkonto (ggf. registrieren Sie sich hier: BayernID) am Onlineverfahren an. Ihre persönlichen Daten werden automatisch im Formular hinterlegt.   

Alternativ: Das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden. 

Alternativ: Das leere Formular herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen, im Anschluss per Post verschicken. 

Bitte senden Sie diesen Antrag per Post an 

Stadt Bamberg

- Kämmereiamt -

Sachgebiet Steuern

Maximiliansplatz 3

96049 Bamberg

Ihre persönlichen Daten
Bankverbindung
Anschrift des Sonderwasserzählers

Datum

Ort

Unterschrift der antragstellenden Person